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Winterdienst

BEREIT, BEVOR ES SCHNEIT

Winterdienst, der Ihre Räum- und Streupflicht ernst nimmt.

Wenn morgens um vier Schnee fällt, beginnt für Eigentümer eine Pflicht mit Haftungsfolgen. DOLNIK übernimmt den Winterdienst für Ihre Objekte mit eigener Wetterbeobachtung, festen Einsatzzeiten und einem Protokoll für jeden Einsatz, das im Streitfall zählt.

Was die Räum- und Streupflicht wirklich bedeutet

Gehwege müssen an Werktagen in der Regel ab dem frühen Morgen geräumt und gestreut sein, die genauen Zeiten regelt die örtliche Satzung. Die Pflicht liegt beim Eigentümer und lässt sich auf einen Dienstleister übertragen, die Auswahl- und Kontrollverantwortung bleibt jedoch bestehen. Genau deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Zeit und Umfang: Kommt es trotz allem zu einem Sturz, können Sie belegen, dass geräumt und gestreut wurde.

Bereitschaft statt Reaktion

Winterdienst beginnt nicht beim ersten Schneefall, sondern bei der Wetterlage davor. Wir beobachten die Vorhersagen für Ihre Standorte, sind bei angekündigter Glätte in Bereitschaft und rücken aus, bevor Wege gefährlich werden. Bei Dauerschneefall wird nachgeräumt, nicht nur einmal durchgefahren. Nach der Saison erhalten Sie auf Wunsch eine Übersicht aller Einsätze.

Winterdienst durch die DOLNIK Gebäudeservice GmbH
UNSER LEISTUNGSANGEBOT

Winterdienst aus einer Hand

Räumen und Streuen

Die Kernleistung, ausgeführt nach Satzung und Prioritätenplan.
  • Gehwege und Zuwegungen

  • Eingänge, Treppen und Rampen

  • Parkplätze und Zufahrten

Bereitschaft und Kontrolle

Der Teil des Winterdienstes, den man nicht sieht, der aber entscheidet.
  • Wetterbeobachtung je Standort

  • Einsatz bei Schneefall und Glätte

  • Nachräumen bei Dauerschneefall

Dokumentation und Nachsaison

Nachweise für den Ernstfall und ein sauberer Abschluss im Frühjahr.
  • Einsatzprotokoll mit Zeit und Umfang

  • Kontrollfahrten bei Glättelagen

  • Entfernung von Streugut nach der Saison

Woran Winterdienst in der Praxis scheitert und wie wir das lösen

Wer den Winterdienst schon einmal vergeben hat, kennt die kritischen Punkte. Es sind fast immer diese vier. Wir haben unsere Abläufe genau daran ausgerichtet.

  • Der Dienst kommt zu spät: Um sieben Uhr geräumt nützt nichts, wenn die Pflicht früher beginnt. Unsere Einsatzzeiten richten sich nach der örtlichen Satzung, nicht nach Bequemlichkeit.

  • Im Streitfall fehlt der Nachweis: Nach einem Sturz zählt, was belegbar ist. Jeder Einsatz wird mit Zeit und Umfang protokolliert, die Unterlagen stehen Ihnen zur Verfügung.

  • Einmal räumen reicht nicht: Bei Dauerschneefall ist der Weg eine Stunde später wieder zu. Wir räumen nach, solange die Lage es erfordert.

  • Nach dem Winter bleibt der Splitt liegen: Streugut auf trockenen Wegen ist eine Rutschgefahr im Frühjahr. Die Entfernung nach der Saison gehört bei uns zum Vertrag.

HÄUFIGE FRAGEN

Antworten zu Pflichten, Kosten und Einsatzzeiten

Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet ist? Schreiben Sie uns, wir melden uns schnellstmöglich zurück.

Wer haftet, wenn trotz Winterdienst jemand stürzt?

Die Räum- und Streupflicht lässt sich auf einen Dienstleister übertragen, beim Eigentümer verbleibt die Pflicht zur sorgfältigen Auswahl und Kontrolle. Unsere Einsatzprotokolle belegen, wann und in welchem Umfang geräumt und gestreut wurde. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall liegt bei Versicherung und Anwalt, die Unterlagen dafür liefern wir.