BEREIT, BEVOR ES SCHNEIT
Winterdienst, der Ihre Räum- und Streupflicht ernst nimmt.
Wenn morgens um vier Schnee fällt, beginnt für Eigentümer eine Pflicht mit Haftungsfolgen. DOLNIK übernimmt den Winterdienst für Ihre Objekte mit eigener Wetterbeobachtung, festen Einsatzzeiten und einem Protokoll für jeden Einsatz, das im Streitfall zählt.
Was die Räum- und Streupflicht wirklich bedeutet
Gehwege müssen an Werktagen in der Regel ab dem frühen Morgen geräumt und gestreut sein, die genauen Zeiten regelt die örtliche Satzung. Die Pflicht liegt beim Eigentümer und lässt sich auf einen Dienstleister übertragen, die Auswahl- und Kontrollverantwortung bleibt jedoch bestehen. Genau deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Zeit und Umfang: Kommt es trotz allem zu einem Sturz, können Sie belegen, dass geräumt und gestreut wurde.
Bereitschaft statt Reaktion
Winterdienst beginnt nicht beim ersten Schneefall, sondern bei der Wetterlage davor. Wir beobachten die Vorhersagen für Ihre Standorte, sind bei angekündigter Glätte in Bereitschaft und rücken aus, bevor Wege gefährlich werden. Bei Dauerschneefall wird nachgeräumt, nicht nur einmal durchgefahren. Nach der Saison erhalten Sie auf Wunsch eine Übersicht aller Einsätze.
Winterdienst aus einer Hand
Räumen und Streuen
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Gehwege und Zuwegungen
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Eingänge, Treppen und Rampen
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Parkplätze und Zufahrten
Bereitschaft und Kontrolle
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Wetterbeobachtung je Standort
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Einsatz bei Schneefall und Glätte
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Nachräumen bei Dauerschneefall
Dokumentation und Nachsaison
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Einsatzprotokoll mit Zeit und Umfang
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Kontrollfahrten bei Glättelagen
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Entfernung von Streugut nach der Saison
Woran Winterdienst in der Praxis scheitert und wie wir das lösen
Wer den Winterdienst schon einmal vergeben hat, kennt die kritischen Punkte. Es sind fast immer diese vier. Wir haben unsere Abläufe genau daran ausgerichtet.
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Der Dienst kommt zu spät: Um sieben Uhr geräumt nützt nichts, wenn die Pflicht früher beginnt. Unsere Einsatzzeiten richten sich nach der örtlichen Satzung, nicht nach Bequemlichkeit.
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Im Streitfall fehlt der Nachweis: Nach einem Sturz zählt, was belegbar ist. Jeder Einsatz wird mit Zeit und Umfang protokolliert, die Unterlagen stehen Ihnen zur Verfügung.
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Einmal räumen reicht nicht: Bei Dauerschneefall ist der Weg eine Stunde später wieder zu. Wir räumen nach, solange die Lage es erfordert.
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Nach dem Winter bleibt der Splitt liegen: Streugut auf trockenen Wegen ist eine Rutschgefahr im Frühjahr. Die Entfernung nach der Saison gehört bei uns zum Vertrag.
Antworten zu Pflichten, Kosten und Einsatzzeiten
Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet ist? Schreiben Sie uns, wir melden uns schnellstmöglich zurück.
Was kostet ein Winterdienst?
Üblich ist eine Saisonpauschale, die Bereitschaft und Einsätze abdeckt, teils kombiniert mit einer Abrechnung je Einsatz. Der Preis richtet sich nach Fläche, Priorität der Wege und den Vorgaben der örtlichen Satzung. Nach einer Begehung erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit klar definiertem Leistungsumfang.
Wer haftet, wenn trotz Winterdienst jemand stürzt?
Die Räum- und Streupflicht lässt sich auf einen Dienstleister übertragen, beim Eigentümer verbleibt die Pflicht zur sorgfältigen Auswahl und Kontrolle. Unsere Einsatzprotokolle belegen, wann und in welchem Umfang geräumt und gestreut wurde. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall liegt bei Versicherung und Anwalt, die Unterlagen dafür liefern wir.
Ab wann und bis wann muss geräumt sein?
Das regelt die Satzung Ihrer Gemeinde, üblich ist werktags ein Beginn zwischen sechs und sieben Uhr bis in den Abend, an Sonn- und Feiertagen etwas später. Wir hinterlegen die Zeiten Ihrer Satzung im Einsatzplan. Bei Schneefall während des Tages wird nachgeräumt.
Was ist bei Blitzeis oder überfrierender Nässe?
Glättelagen ohne Schneefall sind der häufigste Grund für Stürze. Unsere Wetterbeobachtung erfasst auch diese Lagen, bei Warnung fahren wir Kontrollen und streuen bei Bedarf. Genau solche Einsätze sind es, die im Protokoll später den Unterschied machen.
Welches Streugut verwenden Sie?
Das richtet sich nach der örtlichen Satzung, viele Kommunen beschränken oder verbieten Salz auf Gehwegen. Wo Salz unzulässig ist, arbeiten wir mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Granulat. Die Entfernung des Streuguts nach der Saison ist Teil des Vertrags.
Bis wann sollten wir den Winterdienst beauftragen?
Idealerweise im Sommer oder Frühherbst, denn Touren und Kapazitäten werden vor der Saison geplant. Eine Beauftragung mitten im Winter ist möglich, hängt aber von freien Kapazitäten im Gebiet ab. Sprechen Sie uns früh an, dann ist Ihr Objekt fest eingeplant.
Winterdienst in Ihrer Stadt
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Weitere Leistungen: Grünanlagenpflege, Facility Management, Putzfirma, Fensterreinigung. Ihr Ort ist nicht dabei? Sprechen Sie uns an.